Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

kam per mail:
13:30 Uhr, Amtsgericht Borna, Am Gericht 2, Borna

Lieber Haft als Kohlekraft – Doch beides gehört abgeschafft!!

Am 17.02.2020 stehen zwei Aktivist_innen vor dem Amtsgericht Borna vor Gericht. Ihnen wird Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung) im Rahmen einer Baggerbesetzung im Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Leipziger Land) am 20.02.2019 vorgeworfen. Die Aktion der sogenannten “Reisegruppe Digger” war eine Solidaritätsaktion für die von Repression betroffenen #Lausitz23, von denen sich zu diesem Zeitpunkt 23 Menschen in Haft befanden. (Diese Gruppe an Menschen hatte ihrerseits zuvor Kohlebagger besetzt, siehe z.B. hier für mehr Infos dazu.) Mit der Aktion wurde gezeigt, dass wir uns trotz (steigender)repressiver Maßnahmen seitens des Staates und der Konzerne nicht einschüchtern lassen und gemeinsam gegen die fortschreitende Zerstörung unserer aller Lebensgrundlage, unseres Planeten, und gegen die schon längst überkommene Energiegewinnung aus Kohle unter enormer Belastung unserer Umwelt (und auf Kosten aller anderen) entgegenstellen und uns zur Wehr setzen. Wir stellen uns entschlossen gegen das ausbeuterische und zerstörerische System des Kapitalismus, welches auf Grund von Profitmaximierung das Leben von Menschen und anderer Lebewesen auf der Erde zerstört und alles, was ihm dabei im Weg steht aussortiert, verdrängt, tötet und wegsperrt.


Nun trifft die Repression erneut konkret zwei Personen der Klimagerechtigkeitsbewegung. Da die Repressionsbehörden scheinbaran den ursprünglichen Vorwürfen der Störung öffentlicher Betriebe und Hausfriedensbruches nicht festhalten können, nutzen sie nun den lächerlichen Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, um Menschen zu kriminalisieren. Der Staat handelt hier offensichtlich stellvertretend für Konzerninteressen. Das zeigte sich auch schon an den Repressionen, denen die Aktivist_innen zuvor ausgesetzt waren (3 Tage Einzelhaft in der GeSa, extrem unrechtsmäßiges Vorgehen von Polizei und Haftrichter etc. -> siehe pm von damals) und
die ausdrücklich auf Abschreckung und Einschüchterung ausgelegt waren.

Dem Prozess vorrangegangen waren die Haftrichterprüfung in der der zuständige Haftrichter sich offenbar verpflichtet fühlte mögliche Schadensersatzansprüche der MIBRAG zu gewährleistenum so eine verlängerte Inhaftnahme der Aktivist_innen begründen zu können. Das ist jedoch Aufgabe der Zivilrechtes und nicht der hier anzuwendenden Strafprozessordnung. Dass der Richter Verantwortung für Konzerninteressen eines Braunkohleunternehmens übernimmt zeigt uns den Zusammenhang beider Interessen beispiellos auf, als auch was wir von diesem Prozess zu erwarten haben. Es ist erschreckend, jedoch nicht verwunderlich, zu sehen, wie auf diese Art und Weise Menschen, die der herrschenden kapitalistischen Ordnung etwas entgegensetzen, mundtot gemacht werden sollen und zu diesem Zweck das Vermummungsverbot und Versammlungsgesetz herangezogen wird.

Es wird gemeinsame Anreisen aus Berlin, dem Gartenprojekt in Pödelwitz und hoffentlich auch Dresdenund Leipzig geben. Auf Anfrage gibt es die Möglichkeit euch entstandene Fahrtkosten zu erstatten. Eine Mahnwache vor Ort ist angemeldet, der Saal verlegt worden, wodurch wir jetzt mit 50 Menschen Platz finden können.

Für mehr Informationen zur Anreise, Fragen usw. schreibt bitte eine Mail an rgdigger@riseup.net